Die Angaben der Vermieterbetriebe beruhen auf Mitteilungen der einzelnen Inhaber.
Bei den Preisangaben ist bei Zimmern und Hotelappartements der Preis pro Zimmer/Tag (Endpreis), bei Ferienwohnungen pro Wohnung/Tag zu verstehen. Setzen Sie sich baldmöglichst mit den in Frage kommenden Vermieterbetrieben direkt in Verbindung. Für die Hauptreisezeit ist eine Zimmer-/Ferienwohnungsvorbestellung zu empfehlen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass u.U. Aufschläge bei Kurzaufenthalten von 1-3 Nächten berechnet werden können. Die Höhe des Aufschlages erfahren Sie bei Anfrage direkt bei Ihrem Vermieter.
Das Frühstück wird in Ferienwohnungen in der Regel zusätzlich berechnet.
Der Mietvertrag oder Beherbergungsvertrag kommt zwischen dem Gast und dem Vermieter zustande. Tourismus Oberstdorf haftet lediglich für ordnungsgemäße Weitergabe Ihres Buchungswunsches, nicht jedoch für Leistungsmängel oder nicht eingehaltene Zusagen. Sichern Sie sich gegen unvorhergesehene Ereignisse ab! Gegen die in einem solchen Fall entstehenden finanziellen Belastungen oder Vermögensnachteile bietet eine Reiseversicherung weitestgehend Schutz.
Wir danken für Ihr Interesse und wünschen einen erlebnisreichen Aufenthalt.
Quelle: Tourismus Oberstdorf / oberstdorf.de / Stand 11/2016
... aktuelle Informationen von Tourismus Oberstdorf. Gastaufnahmevertrag (z.B. bei Storno)